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GARANTIEN Die Bankgarantie ist eine unwiderrufliche Verpflichtung einer Bank, eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen für den Fall, dass der Garantieauftraggeber eine vereinbarte Leistung nicht erbringt. Die Garantie ist eine selbständige, vom Hauptschuldverhältnis bzw. vom Vertrag zwischen Gläubiger und Hauptschuldner unabhängige Verpflichtung. Durch die Garantie verpflichtet sich die Bank, auf erstes Verlangen, ohne Einwendungen und Einreden zu zahlen, sofern die im Garantietext enthaltenen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Ihre Verbindlichkeiten gegenüber Dritten haften wir, indem wir für Sie die Garantie übernehmen. Natürlich unterstützen wir Sie auch ausführlich, wenn Sie selbst von Ihren in- oder ausländischen Geschäftspartnern und Kunden Garantien erwarten oder benötigen. Falls der Garantiebegünstigte eine Garantie von einer Bank in seinem Land fordert, zum Beispiel wegen entsprechender nationaler Vorschriften, stehen uns dafür Korrespondenzbanken zur Verfügung. Wir
beraten Sie gern, damit Sie Ihre Risiken aus der Garantiestellung genau
kennen und eingrenzen können. |
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