Home | Türkçe  
 Trade-Services

 

 

Trade-Services

 Export- und Import-Inkasso

 Export- und Import-Akkreditiv

 Garantien

 Finanzierung

Import-Akkreditiv


Sofern Sie Importgeschäfte tätigen, kann Ihr Vertragspartner von Ihnen fordern, dass Sie eine Bank mit einer Akkreditiveröffnung zu seinen Gunsten beauftragen. Gründe dafür können sein, dass diese Sicherungsform im jeweiligen Land üblich ist oder der Lieferant Ihre Zahlungsfähigkeit bzw. Ihren Zahlungswillen nicht abwägen kann.

Mittels der Durchführung Ihres Auftrags zur Akkreditiveröffnung verpflichten wir uns, an Ihren Vertragspartner Zahlung zu leisten, wenn uns innerhalb bestimmter Zeiträume Dokumente vorgelegt werden, die Sie uns vorher genannt haben.

Unser Akkreditiv wird dann über eine ausländische Korrespondenzbank mittels SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Transactions) umgehend dem Begünstigten, also Ihrem Vertragspartner, avisiert.

Sobald uns innerhalb der Gültigkeitsdauer die im Akkreditiv angeführten Dokumente Ihres Vertragspartners vorliegen, sind wir zur Zahlung verpflichtet, entweder sofort bei Vorlage oder zu einem späteren Zeitpunkt (Zahlungsaufschub).

Ihr Vorteil liegt darin, dass nur gegen Dokumente Zahlung geleistet wird, die den von Ihnen im Akkreditiv genannten Bedingungen völlig entsprechen.

Export-Akkreditiv


Das Export-Akkreditiv wird im Auftrag Ihres Vertragspartners von seiner Bank im Ausland zu Ihren Gunsten eröffnet. Es enthält Angaben zu den vorzulegenden Dokumenten, zu den festgesetzten Tagen für den Versand der Ware und zur Gültigkeit des Akkreditivs. Wir erhalten darüber von der Auslandsbank eine Verständigung mittels SWIFT, die wir ohne Zahlungsverpflichtung unsererseits an Sie übermitteln.

Nach Erfüllung aller im Akkreditiv genannten Bedingungen haben Sie Anspruch darauf, dass die eröffnende Bank im Ausland zahlt. Die Dokumentenprüfung und den Dokumentenversand übernehmen wir für Sie.

Sollten Sie beispielsweise die eröffnende Bank nicht kennen oder ist Ihnen das Länderrisiko zu hoch, können wir in die Zahlungsverpflichtung der Auslandsbank eintreten. Wir bestätigen Ihnen dann das Akkreditiv bzw. geben Ihnen gegenüber eine Zahlungszusage ab. Im Falle einer Zahlungszusage sind wir gerne bereit, eine Bevorschussung zu übernehmen (siehe Finanzierung). Dazu müssen Sie nicht unbedingt eine Kontoverbindung mit uns unterhalten, denn wir überweisen Ihnen den Erlös mittels unseres Zahlungsverkehrs.

Ihr Vorteil: Das Export-Akkreditiv ermöglicht die Absicherung Ihres Zahlungseingangs aus Ihrem Exportgeschäft.