| Trade-Services | |||
|
|
|
Import-Akkreditiv
Mittels der Durchführung Ihres Auftrags zur Akkreditiveröffnung verpflichten wir uns, an Ihren Vertragspartner Zahlung zu leisten, wenn uns innerhalb bestimmter Zeiträume Dokumente vorgelegt werden, die Sie uns vorher genannt haben. Unser Akkreditiv wird dann über eine ausländische Korrespondenzbank mittels SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Transactions) umgehend dem Begünstigten, also Ihrem Vertragspartner, avisiert. Sobald uns innerhalb der Gültigkeitsdauer die im Akkreditiv angeführten Dokumente Ihres Vertragspartners vorliegen, sind wir zur Zahlung verpflichtet, entweder sofort bei Vorlage oder zu einem späteren Zeitpunkt (Zahlungsaufschub). Ihr Vorteil liegt darin, dass nur gegen Dokumente Zahlung geleistet wird, die den von Ihnen im Akkreditiv genannten Bedingungen völlig entsprechen. Export-Akkreditiv
Nach Erfüllung aller im Akkreditiv genannten Bedingungen haben Sie Anspruch darauf, dass die eröffnende Bank im Ausland zahlt. Die Dokumentenprüfung und den Dokumentenversand übernehmen wir für Sie. Sollten Sie beispielsweise die eröffnende Bank nicht kennen oder ist Ihnen das Länderrisiko zu hoch, können wir in die Zahlungsverpflichtung der Auslandsbank eintreten. Wir bestätigen Ihnen dann das Akkreditiv bzw. geben Ihnen gegenüber eine Zahlungszusage ab. Im Falle einer Zahlungszusage sind wir gerne bereit, eine Bevorschussung zu übernehmen (siehe Finanzierung). Dazu müssen Sie nicht unbedingt eine Kontoverbindung mit uns unterhalten, denn wir überweisen Ihnen den Erlös mittels unseres Zahlungsverkehrs. Ihr
Vorteil: Das Export-Akkreditiv ermöglicht die Absicherung
Ihres Zahlungseingangs aus Ihrem Exportgeschäft. |
|